Erstellung von Jahresabschlüssen
Sie können unsere Kanzlei mit der Erstellung des Jahresabschlusses oder der Erstellung einer Einnahmen-Überschussrechnung beauftragen. Der Jahresabschluss kann nach den handelsrechtlichen (HGB) und den steuerlichen Vorschriften aufgestellt werden.
Im Einzelnen handelt es sich z.B. um folgende Leistungen:
- Erstellung von Jahresabschlüssen, Bilanz und Gewinn- und Verlustrechung und ggf. eines Erläuterungsberichts (Handelsbilanz und Steuerbilanz)
- Erstellung eines Anhangs und eines Lageberichts zum Jahresabschluss
- Erstellung von Eröffnungs- und Zwischenbilanzen
- Erstellung von Einnahmen- Überschussrechungen (gem. § 4 Abs. 3 EStG)
- Erstellung von Aufgabebilanzen wegen Geschäftsveräußerung/ -aufgabe bzw. Liquidation
- Erstellung einer Auseinandersetzungsbilanz
- Beratung bei und Entwicklung von Ergebnisoptimierungsvorschlägen
- Ermittlung von Unternehmenskennzahlen und Branchenkennzahlen