Erstellung von Jahresabschlüssen

Sie können unsere Kanzlei mit der Erstellung des Jahresabschlusses oder der Erstellung einer Einnahmen-Überschussrechnung beauftragen. Der Jahresabschluss kann nach den handelsrechtlichen (HGB) und den steuerlichen Vorschriften aufgestellt werden.

Im Einzelnen handelt es sich z.B. um folgende Leistungen:

  • Erstellung von Jahresabschlüssen, Bilanz und Gewinn- und Verlustrechung und ggf. eines Erläuterungsberichts (Handelsbilanz und Steuerbilanz)
  • Erstellung eines Anhangs und eines Lageberichts zum Jahresabschluss
  • Erstellung von Eröffnungs- und Zwischenbilanzen
  • Erstellung von Einnahmen- Überschussrechungen (gem. § 4 Abs. 3 EStG)
  • Erstellung von Aufgabebilanzen wegen Geschäftsveräußerung/ -aufgabe bzw. Liquidation
  • Erstellung einer Auseinandersetzungsbilanz
  • Beratung bei und Entwicklung von Ergebnisoptimierungsvorschlägen
  • Ermittlung von Unternehmenskennzahlen und Branchenkennzahlen 


Jahresabschlüsse
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