Termine Sonstige Steuern
Für viele Steuerpflichtige lästig, aber leider unvermeidbar, ist die Einhaltung der steuerlichen Fristen. Die Fristeinhaltung empfiehlt sich zur Vermeidung von Verspätungs- und Säumniszuschlägen.
Grundsteuer
Zahlung am 15.2., 15.5., 15.8. und 15.11. jeden Jahres. Abweichende Fälligkeiten nach gemeindlicher Bestimmung. Jahresbeträge unter 15,00 € sind am 15.8, Jahresbeträge unter 30,00 € am 15.2. und 15.8. abzuführen
Kraftfahrzeugsteuer (§ 11 KraftStG)
Zahlung im Voraus für ein Jahr. Wenn Jahressteuer mehr als 500,00 € beträgt, nur halbjährliche Zahlung. Vierteljährliche Zahlung möglich, wenn Jahressteuer mehr als 1.000,00 € beträgt
Weitere Steuerarten
Wir informieren Sie gerne über weitere Steuertermine.
Alle Angaben ohne Gewähr.
