Steuerberaterhonorar

Das Honorar der Steuerberater bemisst sich nach der Steuerberatergebührenverordnung (künftig: StBGebV).

Erstkontakt

Wir bieten Ihnen gerne ein erstes kostenloses Gespräch an, in dem Sie sich über unsere Leistungen, Arbeitspraktiken und die Gebühren der Kanzlei informieren können. Vorsorglich weisen wir darauf hin, dass dieses Gespräch keine Beratung unserer Steuerkanzlei beinhaltet.

Steuerberatung

Die Gebühr für eine Erstberatung beträgt gemäß der StBGebV 130 € zzgl. Umsatzsteuer.

Das Honorar für Steuererklärungen, Jahresabschlüsse, Überschussrechnungen und der Finanzbuchhaltungen ist eine Wertgebühr, die sich nach dem Gegenstandswert richtet. Hier ist ein Rahmen von Mindest- bis Höchstgebühren in der StBGebV gegeben. In der Regel wird maximal eine mittlere Gebühr abgerechnet.

Für die Lohnbuchführung ist eine Betragsrahmengebühr und/oder Zeitgebühr in der StBGebV vorgesehen. Hier unterbreiten wir Ihnen gerne ein attraktives Pauschal-Angebot.

Bei Einsprüchen, Anträgen und sonstigen steuerlichen Hilfeleistungen kann eine Wert- oder Zeitgebühr abgerechnet werden. Bitte erkundigen Sie sich in Ihrem konkreten Fall. Ich gebe Ihnen gerne Auskunft.

Die Zufriedenheit meiner Mandanten ist oberste Prämisse. Leistung und Gegenleistung sollen in Einklang stehen.

Wichtiger Hinweis:

Steuerberatungskosten dürfen in der Steuererklärung als Betriebsausgaben oder Werbungs- kosten angesetzt werden. Dadurch fließt Ihnen ein Teil des Steuerberaterhonorars (bis zu ca. 47 %) durch die Steuerersparnis wieder zurück



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