Termine Sonstige Steuern

Für viele Steuerpflichtige lästig, aber leider unvermeidbar, ist die Einhaltung der steuerlichen Fristen. Die Fristeinhaltung empfiehlt sich zur Vermeidung von Verspätungs- und Säumniszuschlägen.

Grundsteuer

Zahlung am 15.2., 15.5., 15.8. und 15.11. jeden Jahres. Abweichende Fälligkeiten nach gemeindlicher Bestimmung. Jahresbeträge unter 15,00 € sind am 15.8, Jahresbeträge unter 30,00 € am 15.2. und 15.8. abzuführen

Kraftfahrzeugsteuer (§ 11 KraftStG)

Zahlung im Voraus für ein Jahr. Wenn Jahressteuer mehr als 500,00 € beträgt, nur halbjährliche Zahlung. Vierteljährliche Zahlung möglich, wenn Jahressteuer mehr als 1.000,00 € beträgt

Weitere Steuerarten
Wir informieren Sie gerne über weitere Steuertermine.

Alle Angaben ohne Gewähr.



Steuertermine
powered by webEdition CMS